Vermächtnis an den Museumpark Orientalis
Mit Ihrer Spende, egal ob groß oder klein, bewirken Sie einen enormen Unterschied für das Leben nach Ihrem Tod.
Der Museumspark Orientalis ist der ideale Ort, um den eigenen Horizont zu erweitern und den inneren Pilger zu entdecken. Als Teil des Landschaftsparks der Heilig Landstichting ist er ein Ort, an dem Ruhe und Besinnung Hand in Hand gehen. Dies gilt sowohl für jene, die in der Schönheit der Natur des Museumsparks Stille und Tiefe suchen, als auch für jene, die sich der Stille des angrenzenden Friedhofsparks anvertrauen. Es ist ein Ort, an dem man fühlen, finden und einfach sein kann, ohne etwas tun zu müssen. Er ist für alle da und bietet für jeden etwas. Denn nicht nur nach dem Tod, sondern auch im Leben brauchen wir alle einen Moment der Besinnung, der Ruhe, der Verbundenheit. Hier, an diesem Ort, wo Himmel und Erde sich berühren, ist das möglich.

Warum weglassen?
Der Museumpark Orientalis erhält keine staatliche Förderung. Dank Spenden und Erbschaften können wir das kulturelle Erbe des Museumsparks bewahren, die Landschaftsqualität verbessern und Wissen durch unsere Bildungsprogramme und Ausstellungen vermitteln. Der Museumpark Orientalis ist eine ANBI-Stiftung, wodurch Erbschaften keiner Erbschaftssteuer unterliegen und somit in voller Höhe dem Museumspark zugutekommen.
In 6 Schritten erklärt
Wir helfen Ihnen gerne und erklären Ihnen in 6 Schritten, was Sie tun müssen, um eine Wohltätigkeitsorganisation in Ihr Testament aufzunehmen.
Sie können in Ihrem Testament festlegen, dass Sie Ihr Erbe oder einen Teil davon gemeinnützigen Organisationen zukommen lassen möchten. Die Erstellung eines Testaments erfolgt stets über einen Notar, der Sie über die verschiedenen Möglichkeiten und Kosten informieren kann. Um Ihnen die Sache zu erleichtern, können Sie der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung folgen, um dem Museumspark ein Vermächtnis zu hinterlassen.
Wenn Sie selbst bestimmen möchten, was mit Ihrem Vermögen geschieht, müssen Sie ein Testament verfassen. Ohne Testament gelten nach Ihrem Tod die gesetzlichen Erbfolgeregelungen. Halten Sie daher unbedingt fest, was Sie Ihren Erben hinterlassen möchten.
Schritt 1: Erbe oder Vermächtnisnehmer?
Je nachdem, was Sie hinterlassen möchten, entscheiden Sie zunächst, ob Sie Ihre Angehörigen und/oder den Museumpark Orientalis als (Mit-)Erben oder als (Mit-)Vermächtnisnehmer einsetzen.
Wählen Sie einen Erben, wenn Sie einen Teil Ihres Erbes vermachen möchten. Als Erbe hat die gemeinnützige Organisation Anspruch auf das gesamte Vermögen, entweder allein oder zusammen mit anderen Erben. Dieser Anteil, üblicherweise ein Prozentsatz, wird auch als testamentarische Verfügung bezeichnet. Die gemeinnützige Organisation und etwaige Miterben erben dann sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Nachlasses.
Möchten Sie einen Geldbetrag oder Sachwerte hinterlassen? Dann bestimmen Sie einen Erben, der diese erhalten soll. Dies kann ein fester Geldbetrag sein, aber auch ein bestimmter Vermögenswert wie ein Haus oder ein Gemälde.
Schritt 2: Wählen Sie einen Testamentsvollstrecker?
Auch wenn es nicht zwingend erforderlich ist, empfiehlt es sich dringend, in Ihrem Testament einen Testamentsvollstrecker zu benennen. Diese Person regelt Ihren Nachlass nach Ihrem Tod. Klären Sie im Vorfeld ab, ob die betreffende Person bereit und in der Lage ist, die Aufgaben des Testamentsvollstreckers zu übernehmen. Sollten Sie Museumpark Orientalis als Alleinerben einsetzen, können wir diese Funktion auch für Sie ausüben.
Schritt 3: Ihre Wünsche aufzeichnen
Lassen Sie Ihre Wünsche immer von einem Notar beglaubigen, da eine handschriftliche Erklärung nicht ausreicht. Sie können Ihr Testament von einem Notar erstellen lassen oder dies online tun. Ein Notar kann Sie außerdem optimal zum Thema Testament beraten und Ihnen einen Überblick über die Kosten der Testamentserstellung geben.
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Notar, um Ihre Wünsche zu besprechen und sich bezüglich Ihres Testaments beraten zu lassen. Beim ersten Treffen teilen Sie dem Notar Ihre Wünsche mit. Der Notar informiert Sie über die verschiedenen Möglichkeiten und die damit verbundenen Kosten. Anschließend erstellt er Ihr Testament.
Statt eines ersten Termins beim Notar können Sie ein Online-Modul ausfüllen, beispielsweise über NuTestament.nl . Dort können Sie Ihr Testament bequem online zu einem Festpreis erstellen. Das ist kostengünstiger, da Sie die Vorarbeiten selbst online erledigen. Anschließend müssen Sie nur noch zum Notar gehen, um das Testament zu unterzeichnen. Siehe Schritt 5.
Schritt 4: Textentwurf
Nachdem der Notar Ihre Wünsche geprüft hat, erstellt er einen Textentwurf. Diesen erhalten Sie zusammen mit einer Erläuterung per Post oder E-Mail. Bitte prüfen Sie ihn sorgfältig.
Schritt 5: Unterschreiben
Vereinbaren Sie einen Folgetermin mit dem Notar, um den Text gemeinsam durchzugehen. Änderungen sind jederzeit möglich. Sobald alles Ihren Vorstellungen entspricht, unterschreiben Sie das Testament. Sie können Ihr Testament jederzeit später beim Notar ändern lassen.
Sobald Sie das Testament unterzeichnet haben, wird Ihnen eine Kopie nach Hause geschickt. Der Notar bewahrt das Original auf und hinterlegt es beim Zentralen Testamentsregister in Den Haag. Dadurch ist sichergestellt, dass das Testament nach Ihrem Tod jederzeit gefunden werden kann.
Schritt 6: Informieren Sie die Wohltätigkeitsorganisation
Wenn Sie dem Museumpark Orientalis etwas vermachen möchten, würden wir uns freuen, wenn Sie uns dies mitteilen . Es ist zwar nicht verpflichtend, aber nur so können wir Ihnen danken, Sie zu Veranstaltungen einladen und Sie in unsere Aktivitäten einbinden. Schließlich möchten wir Ihnen zeigen, wozu Ihr Beitrag in Zukunft beitragen wird.
Persönlicher Kontakt
Haben Sie Fragen zur Nachlassabwicklung nach einem Todesfall? Oder möchten Sie Ihren Nachlass persönlich mit uns besprechen? Wir helfen Ihnen gerne, die Möglichkeiten zu verstehen. Bitte kontaktieren Sie Petra van Soest unter 024 382 31 10 oder per E-Mail an p.vansoest@museumparkorientalis.nl.

